Heilerziehungspfleger/in
- Veröffentlicht am 09.11.2025
- Schulische Ausbildung
Der regionale Arbeitgeber Lebenshilfe Oschatz e.V. bietet in diesem Jahr einen Ausbildungsplatz zum/r Heilerziehungspfleger/in an.
Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen fördern und unterstützen pädagogisch, lebenspraktisch und pflegerisch Menschen jeden Alters und leisten damit Menschen mit Beeintächtigungen Beistand, um deren Leistungsfähigkeit und Eigenständigkeit im Alltag zu fördern. Unter Berücksichtigung von Form und Ausprägung der jeweiligen Beeintächtigung planen und erstellen sie angemessene Freizeitprogramme (z. B. Schwimmen, Spazieren gehen, Zeichnen).
Ebenso stärken sie das soziale Verhalten der zu Betreuenden und helfen ihnen bei der schulischen und /oder beruflichen Integration. Heilerziehungspfleger/innen assistieren außerdem bei der Nahrungsaufnahme, An- und Auskleide, Körperhygiene und Medikamentenversorgung.
Berufliche Perspektiven
Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen finden Beschäftigung in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeheimen für Menschen mit Beeinträchtigungen, in ambulanten, sozialen Diensten, an Förderschulen oder in integrativen Kindereinrichtungen.
Die während der Ausbildung erworbenen beruflichen Handlungskompetenzen innerhalb der Themenkomplexe Pädagogik, Medizin und Psychologie ermöglichen ein breites Einsatzgebiet mit weiterführenden Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch eine Weiterbildung zum Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen, Motopädagogen oder Sonderpädagogen.
Ebenso ist es möglich, nach der Ausbildung Heilerziehungspflege ein Studium anzuschließen. Mögliche Studiengänge sind Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Rehabilitationspsychologie.
Zugangsvoraussetzungen
Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen Berufsausbildung
oder der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und zusätzlich 240 Stunden einschlägige Berufserfahrung (Praktikum)
oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung
oder der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
oder der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule anderer Fachrichtungen
oder die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich 240 Stunden einschlägige Berufserfahrung (Praktikum)
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