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Freie Ausbildungsplätze 2024

Ausbildung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Übach-Palenberg

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Janine Juchem-Gillner Ausbildung zum/zur ZFA gesucht! Wir sind ein super Team.
52531 Übach-Palenberg
Veröffentlicht am 01.05.2024 Duale Ausbildung Alle Abschlüsse

Du hast bereits durch Praktika oder Ähnliches erste Erfahrungen im medizinischen oder sozialen Umfeld gesammelt? Es macht dir Spaß äußerst genau zu arbeiten und du bist von Natur aus zuverlässig, gewissenhaft und pünktlich? Wenn du dann auch noch Spaß am Umgang mit Menschen hast und ein echter Teamplayer bist, freuen wir uns auf Deine Bewerbung!

Unsere Wünsche an Dich

- Spaß am Umgang mit Menschen
- Fleissig, pünktlich und gewissenhaft
- Affinität zu technologischen Neuerungen
- Hohe soziale Kompetenz
- Ausgeprägte Empathie
- Hohe Eigenmotivation

Wir bieten Dir

- angenehmes Arbeiten in modernem Umfeld
- starkes Teamwork
- Übernahmemöglichkeiten nach bestandener Abschlussprüfung je nach freien Stellen in unserer Praxis

Arbeitszeiten

Wir öffnen grundsätzlich zwischen 8:00 und 18:30 Uhr. Die Dienstzeiten werden in Absprache mit allen Mitarbeitern festgelegt, die Schulzeiten werden von der Berufsschule festgelegt

Neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung.

Dauer und Voraussetzungen

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre (eine Verkürzung ist im Einzelfall möglich) und findet als duale Ausbildung sowohl in der zahnärztlichen Praxis oder Klinik als auch an einem ortsnahen Berufskolleg statt. Ein bestimmter Schulabschluss ist keine Voraussetzung für die Ausbildung, die meisten Praxen bevorzugen jedoch Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss.

Vergütung

Der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein empfiehlt seit 1. Januar 2024 folgende Vergütung für Auszubildende:

- im 1. Ausbildungsjahr = 975 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr = 1.050 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr = 1.150 Euro

Urlaub

Die Dauer des Urlaubs pro Kalenderjahr richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Für volljährige Auszubildende ist bei einer 5-Tages-Woche in jedem Fall der gesetzliche Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen (24 Werktage) zu gewähren.

Der Anspruch auf Erholungsurlaub bei einer 5-Tages-Woche für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

- noch nicht 16 Jahre alt sind, beträgt mindestens 25 Arbeitstage (30 Werktage)
- noch nicht 17 Jahre alt sind, beträgt mindestens 22,5 Arbeitstage (27 Werktage)
- noch nicht 18 Jahre alt sind, beträgt mindestens 20,8 Arbeitstage (25 Werktage)

Tägliche Ausbildungszeit

Die tägliche Ausbildungszeit (im Regelfall 8 Stunden) sollte zusammenaddiert 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist dafür Sorge zu tragen, dass die geleistete Mehrarbeit (>40 Std./Wo.) zusätzlich vergütet oder mit einem Freizeitausgleich abgegolten wird.

Arbeitsmöglichkeiten nach abgeschlossener Ausbildung

Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen, oral- und kieferchirurgischen Praxen sowie Kliniken, im öffentlichen Gesundheitswesen, in Dentallaboren, Krankenkassen und Abrechnungszentren.

Durch die Vielseitigkeit der Ausbildung können Zahnmedizinische Fachangestellte im Behandlungs- und im Verwaltungsbereich tätig werden. Oftmals erfolgt eine spezielle Ausrichtung, die sich unter anderem an den Erfordernissen und Gegebenheiten in den jeweiligen Praxen orientiert.

Aufstiegschancen

Für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung, unter anderen zum/zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in (ZMP), zum/zur Dentalhygieniker/in (DH) oder zum/zur Fachwirt/in für Zahnärztliches Praxismanagement (FZP).

Zahnmedizinische Fachangestellte mit einer Hochschulzugangsberechtigung können nach der Ausbildung auch studieren und beispielsweise einen Hochschulabschluss im Bereich Zahnmedizin erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.

Arbeitserlaubnis/Aufenthaltstitel

Auszubildende, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen vor Aufnahme der Ausbildung einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Sofern eine sogenannte Niederlassungserlaubnis vorliegt, gilt diese uneingeschränkt, berechtigt somit auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Standort

Janine Juchem-Gillner, 52531 Übach-Palenberg, Deutschland

Diese Stellenanzeige wurde uns von der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Du kannst dich hier direkt darauf bewerben.

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