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Als Arbeitgeber sticht die Polizei besonders durch große berufliche Vielfalt, herausragende soziale Benefits und täglich neue Herausforderungen hervor. Eine Karriere bei der Polizei Niedersachen ist mehr als nur ein Job. Hier lei…   weiterlesen

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Als Arbeitgeber sticht die Polizei besonders durch große berufliche Vielfalt, herausragende soziale Benefits und täglich neue Herausforderungen hervor. Eine Karriere bei der Polizei Niedersachen ist mehr als nur ein Job. Hier leistest du täglich etwas mit großer Bedeutung für deine Mitmenschen.

Das dreijährige Studium zum „Bachelor of Arts Polizeivollzugsdienst“ findet an einem der drei Akademiestandorte in Nienburg/Weser, Hann. Münden oder Oldenburg statt. Das Studium ist geprägt durch kleine Studiengruppen, in denen theoretische und praktische Inhalte vermittelt werden. Dazu gehören unter anderem Kriminal-, Organisations-, Rechts- und Sozialwissenschaften, Einsatz- und Verkehrslehre und Polizeitrainings. In zwei dreimonatigen Praktika wenden die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse bereits direkt im Job an und lernen hautnah ihren zukünftigen Beruf kennen. Nach drei Jahren Studium wird man dann zum_zur Polizeikommissar_in des Landes Niedersachsen ernannt. Die Verbeamtung (zunächst auf Widerruf) gilt übrigens bereits während des Studiums.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um studieren zu können?
Es gibt unterschiedliche Einstiegsmöglichkeiten in das Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen. Wer Abitur oder Fachabitur hat, kann sich direkt für das dreijährige Studium bewerben. Aber auch mit einem Realschulabschluss, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife kann man sich bewerben.
Neben den schulischen Voraussetzungen sollten Bewerber_innen folgende Anforderungen erfüllen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis
  • sechs Jahre Englischunterricht oder ein Zertifikat über das Level B1 gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1)
  • keine gerichtliche Bestrafung
  • am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich)
  • Mindestgröße 1,63 Meter (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden)
  • bei Beginn des Studiums Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
  • Jugendschwimmabzeichen oder Schwimmabzeichen mindestens in Bronze; Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn
  • sportlich und gesund
  • Notenvoraussetzungen sind abhängig vom Schulabschluss:

    Mit Abitur/Fachabitur oder dem schulischen Teil des Fachabiturs mindestens 4 Punkte in den Fächern Deutsch und Mathematik.

    Mit Realschulabschluss oder abgeschlossener Berufsausbildung mindestens eine 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie einen Gesamtnotenschnitt von mindestens 3,3.

Detailliertere Informationen befinden sich auf unserer Website.


Wie sieht der Job nach dem Studium aus?
Nach erfolgreichem Abschluss und der Ernennung zur Polizeivollzugsbeamtin oder zum Polizeivollzugsbeamten stehen viele Wege innerhalb der Polizei Niedersachsen offen. Nach der Erstverwendung, die in der Regel in die Bereitschaftspolizei oder den Einsatz- und Streifendienst führt, kann man sich weiter spezialisieren. Dabei ist grundsätzlich alles möglich. Von der Reiterstaffel bis zum SEK. Alle entscheiden selbst!

Egal wie die Entscheidung ausfällt, eins ist sicher: Langeweile kommt bei der uns nicht auf. Die Abwechslung zeichnet den Job in besonderem Maße aus. Mal im Büro, mal draußen im Einsatz – kein Tag ist wie der andere. Wer trotzdem nach einigen Jahren neue Herausforderungen möchte, kann sich einfach wieder umorientieren – ohne Gehaltseinbußen oder Arbeitgeberwechsel.

Auch diejenigen, die nicht genug vom Studium bekommen, werden bei uns glücklich. Nach einigen bewährten Jahren im Polizeidienst gibt es die Möglichkeit, sich für den Masterstudiengang zu bewerben, an dessen Ende die Laufbahn des höheren Dienstes mit Führungspositionen innerhalb der Polizei Niedersachsen wartet.


Wie sieht das Auswahlverfahren aus?
Im ersten Schritt werden die Bewerbungen auf Vollständigkeit geprüft und ob alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Im zweiten Schritt erhält der Bewerber eine Einladung zu einem computergestützten, etwa viereinhalbstündigen Eignungstest. Dieser besteht aus Denkaufgaben, Problemlösungsaufgaben, Zahlenreihen, Gedächtnisübungen, der Postkorbübung, Rechtschreibaufgaben und vielem mehr.
Das Ergebnis liegt sofort nach Testende vor. Beim erfolgreichen Absolvieren des computergestützten Eignungstests folgt am gleichen Tag noch die Überprüfung der sportlichen Fitness. Dazu muss ein 5000-Meter-Lauf in einer bestimmten Zeit absolviert werden: Volljährige

  • männlich | Höchstens 28:00 Minuten
  • weiblich | Höchstens 33:00 Minuten

Minderjährige (unter 18 Jahre)

  • männlich | Höchstens 29:00 Minuten
  • weiblich | Höchstens 34:00 Minuten

Wer sich beim Lauftest beweisen konnte, wird nach wenigen Wochen in der jeweils gewünschten Polizeidirektion zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Im Gespräch beurteilt eine Auswahlkommission dann durch Fragen zu Kontaktverhalten, Motivation, Emotionalität und Eigeninitiative, ob die Bewerber_innen für den Polizeiberuf geeignet sind. Das Gespräch dauert in der Regel ca. 45–60 Minuten und die Bewerber_innen erhalten sofort im Anschluss eine Rückmeldung dazu, ob sie bestanden haben oder nicht.
Dann wartet nur noch die letzte Hürde: Die polizeiärztliche Untersuchung. Zunächst werden die eingereichten medizinischen Unterlagen angeschaut. Sofern diese nicht gegen eine Einstellung sprechen, gibt es einen Termin zur Untersuchung der Polizeidiensttauglichkeit, für den etwa fünf Stunden eingeplant werden sollten. Wenn man diese letzte Hürde gemeistert hast, landet man auf der Rangliste der jeweiligen Polizeidirektion, von der die Besten eine Zusage für das Studium erhalten.


Ist der Beruf sicher?
Sicherheit können wir! Das bekommen bereits die Studierenden zu spüren. Denn schon im Studium wird man auf Widerruf verbeamtet und erhält rund 1.100 Euro netto im ersten Studienjahr. Darüber hinaus garantieren wir die anschließende Übernahme bei erfolgreichem Abschluss des Studiums. Nach drei Dienstjahren schließt sich eine Verbeamtung auf Lebenszeit an, sodass Jobsicherheit besteht, ganz unabhängig von der wirtschaftlichen Lage.
Und wem das noch nicht reicht, dem bieten wir durch eine gute Arbeitszeitgestaltung im Beruf, sowie spezielle Audit-Studiengruppen auch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie an.

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