Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in (m/w/d)
Deine Aufgaben
Als Kinderpfleger*in wirst Du unter anderem folgende Aufgaben haben:
- Betreuung, Beobachtung und Beaufsichtigung von Kindern
- Unterstützung von pädagogischen Fachkräften bei erzieherischen Tätigkeiten als Ergänzungskraft
- Anleitung der Kinder bei kreativen, sportlichen und spielerischen Aktivitäten
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten, Festen und Ausflügen
- Pflege von Kindern inklusive Maßnahmen der Hygiene und Körperpflege
- Versorgungsaufgaben wie der Einkauf von Lebensmitteln und die Zubereitung von Mahlzeiten
Ablauf der Ausbildung
Zuerst wirst du 2 Jahre zur/zum Kinderpfleger*in ausgebildet, anschließend erfolgt die 3-jähirge praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Erzieher*in.
Theoretischer Teil
Die praktische Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in erfolgt in einer der rund 20 städtischen Kindertageseinrichtung des Jugendamtes der Stadt Bochum. Du wirst in Gruppen mit Kindern von 3-6 Jahren eingesetzt.
Im ersten Ausbildungsjahr bist Du an 2 Tagen in der Woche in der Praxis, im zweiten Ausbildungsjahr wechselt die Anzahl auf 3 Tage Praxis in der Woche.
Nach erfolgreicher Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in besteht die Absicht, Dich als Erzieher*in in einer städtischen Kindertageseinrichtung zu beschäftigen. Daher wirst Du im Anschluss die praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Erzieher*in absolvieren.
Praktischer Teil
Der Berufsschulunterricht findet am Alice-Salomon-Berufskolleg in Bochum statt.
Theoretischer Teil
Die theoretischen Inhalte am Berufskolleg umfassen u.a. folgende Themenbereiche:
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Musik, Werken und Bewegungserziehung
- Allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Mathematik und Englisch
Im ersten Ausbildungsjahr bist du an 3 Tagen in der Woche in der Schule, im zweiten Ausbildungsjahr an 2 Tagen in der Woche.
Abschluss
Mit dem erfolgreichen Abschluss zur/zum staatlich geprüften Kinderpfleger*in erhältst du folgende Qualifikationen:
- Berufsabschluss nach Landesrecht als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in
- den mittleren Schulabschluss (FOR), ggf. mit Qualifikationsvermerk
- die Berechtigung zum Besuch der Fachschulen des Sozialwesens (Sozialpädagogik/ Heilerziehungspflege)
- ggf. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Außerdem erfüllst Du mit der abgeschlossenen Kinderpflegeausbildung die Voraussetzungen für die praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Erzieher*in.