Bekommt man Fahrtkosten erstattet?
Ja, alle anfallenden Fahrkosten zur Berufsschule und anderen vorgeschriebenen Weiterbildungen werden erstattet. Weiterhin erhalten Auszubildende, die ihren Wohnort wechseln mussten, einmal im Monat eine Heimfahrt erstattet.
Bekommt man frei, wenn eine Prüfung in der Berufsschule ansteht?
Ja, für alle Prüfungen wirst du freigestellt. Weiterhin erhältst du für die Abschlussprüfung zwei Tage extra Urlaub.
Gibt es Ansprechpartner, der sich um Probleme kümmert?
Du kannst dich jederzeit und mit allen Fragen oder Problemen an die Ausbildungsleiterin wenden. Außerdem gibt es eine Mitarbeitervertretung, die sich für die Interessen der Mitarbeitenden und Auszubildenden einsetzt.
Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten während oder nach der Ausbildung?
Während der Ausbildung nimmst du am Berufsschulunterricht und an den dienstbegleitenden Unterweisungen der Thüringer Verwaltungsschule teil. Weiterhin bieten wir die Teilnahme an verschiedene Tagesseminare z. B. „Umgehen mit Prüfungsangst“ an.
Warum ist es interessant, im Landeskirchenamt eine Ausbildung zu machen?
Die Ausbildung im Landeskirchenamt ist sehr vielseitig. Unsere Auszubildenden durchlaufen zahlreiche Abteilungen der Behörde und erhalten dadurch einen umfangreichen Einblick in verschiedenen Bereiche – von Personalabteilung über Registratur bis hin zur Buchhaltung und Finanzabteilung. Dies spiegelt sich in den individuellen Ausbildungsplänen wieder, die jeder Azubi zu Beginn seiner Ausbildung erhält.
Wann startet der Arbeitsalltag im Landeskirchenamt?
Wir haben eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die sogenannte Gleitarbeitszeit. Frühaufsteher können um 6 Uhr mit ihrer Arbeit beginnen. Die Kernarbeitszeit beginnt dann für alle um 9 Uhr.