Kindergeld im dualen Studium.

Kindergeld im dualen Studium.

Endlich hast du den Vertrag für das duale Studium in der Tasche. Doch was, wenn das Gehalt nicht reicht? Kein Grund zur Panik. Wenn du dich nicht komplett selbst finanzieren kannst, können dir deine Eltern zum Beispiel mithilfe des Kindergelds unter die Arme greifen.

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Kindergeld – Was ist das?

Das Kindergeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Es soll deine Eltern finanziell unterstützen, denn Kinder großzuziehen ist eine teure Angelegenheit. Normalerweise wird der Betrag an deine Mutter ausgezahlt. Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich zu überweisen.

Kindergeldanspruch im dualen Studium.

Einen Kindergeldanspruch hat man grundsätzlich von der Geburt bis zum 18. Geburtstag. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag Kindergeld bekommen:

  • Du befindest dich in einer Berufsausbildung oder einem Studium.
  • Du wartest gerade auf eine Ausbildungs- oder Studienplatz.
  • Du leistest Freiwilligendienst oder Zivildienst ab.
  • Du machst eine Pause von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen (zum Beispiel Übergang von der Schule zum dualen Studium)

Ausbildungsintegrierendes duales Studium

Das heißt also, dass deine Eltern bei einem dualen Studium einen Anspruch auf Kindergeld für dich haben – und das bis zu deinem Abschluss. Studierst du ausbildungsintegrierend und schließt die Berufsausbildung vor dem Bachelor-Abschluss ab, hat es keinen Effekt auf den Kindergeldanspruch. Erst wenn du den akademischen Hochschulabschluss in der Tasche hast, gilt das duale Studium und damit auch der Anspruch als beendet.

Ausnahme: Berufsbegleitendes duales Studium

Eine besondere Ausnahme gibt es bei einem berufsbegleitendem dualem Studium. Hast du nämlich bereits eine Ausbildung abgeschlossen, danach ein bis zwei Jahre gearbeitet und willst dann berufsbegleitend das duale Studium absolvieren, dann gelten die Ausbildung und das Studium nicht mehr als Erstausbildung. Klartext? Der Kindergeldanspruch erlischt. Doch keine Sorge, es gibt genügend andere Möglichkeiten, dein duales Studium zu finanzieren. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel über Finanzspritzen im dualen Studium.

Kindergeld nach 25.

Du hast schon davon gehört, dass Kindergeld manchmal auch nach dem 25. Geburtstag weitergezahlt wird? Das geschieht jedoch nur unter zwei Voraussetzungen:

  • Du hast Wehr- oder Zivildienst abgeleistet oder warst Entwicklungshelfer

  • Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, das sich nicht allein finanzieren kann

Höhe des Kindergelds.

Seit dem 01.07.2019 gibt es für das erste und zweite Kind 204 Euro im Monat. Bist du das dritte Kind, bekommen deine Eltern 210 Euro im Monat und für jedes weitere Kind 235 Euro.

Eine Übersicht findest du hier:

Anzahl Kinder Höhe Kindergeld
1. und 2. Kind 204 Euro
3. Kind 210 Euro
ab 4. Kind 235 Euro

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2020).

Kindergeld beantragen.

Kindergeld muss von deinen Eltern bei der Familienkasse schriftlich beantragt werden. Falls sie das in letzter Zeit verpasst haben, ist das nicht allzu schlimm – bis zu vier Jahre wird rückwirkend gezahlt.

Kindergeldantrag bei Beamten.

Sind deine Eltern im öffentlichen Dienst beschäftigt, müssen sie den Antrag nicht bei der Familienkasse, sondern bei ihrem Dienstherrn oder der zuständigen Vergütungsstelle stellen.

Zusammenfassung.

Das Kindergeld gibt es für alle unter 25, die ein erstes Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren, und das unabhängig vom Einkommen. Ein berufsbegleitendes Studium, dem eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Arbeitserfahrung vorausgeht, verhindert den Kindergeldanspruch.

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!