Zum Hauptinhalt
Freie Ausbildungsplätze 2024
Karriere-Check
Vorlagen
Stellenmarkt

Schwanger in der Ausbildung.

Schwanger in der Ausbildung.

Leitfaden: Schwanger in der Ausbildung, was nun?

Egal ob geplant oder nicht, eine Schwangerschaft bedeutet: So einiges wird sich verändern. Vor allem in der Ausbildung ist eine Schwangerschaft eine große Herausforderung, denn du stehst noch ganz am Anfang deiner Berufskarriere und hast deshalb ein relativ geringes Einkommen. Aber mach dir keine Sorgen, heutzutage erhältst du, wenn du schwanger bist, Unterstützung von allen Seiten.

Wir stellen dir hier einen kleinen Leitfaden vor, in dem die ersten wichtigen Schritte, die du machen solltest, geschildert sind.

1. Sprich mit deinem Frauenarzt

Als Erstes solltest du mit deinem Frauenarzt sprechen, sobald du bemerkst, dass du schwanger bist. Dein Arzt wird dir erklären, ob du deine Ausbildung vielleicht zum Schutz deines ungeborenen Kindes unterbrechen musst. Das kann z. B. dann sein, wenn du in deiner Ausbildung:

  • dich oft strecken, bücken oder in die Hocke gehen musst,
  • Geräte und Maschinen mit deinen Füßen bedienst,
  • im Betrieb mit schädlichen Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen in Berührung kommst,
  • am Arbeitsplatz Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterung oder Lärm ausgesetzt bist,
  • Akkord- und Fließbandarbeit leistest
  • oder du nach deinem fünften Monat täglich mehr als vier Stunden täglich stehen musst.

Wenn einer oder mehrere dieser Punkte auf deinen Arbeitsplatz im Ausbildungsbetrieb zutreffen und du schwanger bist, dann hast du ein Recht auf ein bezahltes Beschäftigungsverbot bis zur Geburt deines Kindes.

2. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb

Als Nächstes solltest du deinen zuständigen Ausbilder rechtzeitig über deine Schwangerschaft informieren. Am besten machst du das nach der 12. Schwangerschaftswoche.

Wichtig!

Nachdem du deinem Ausbilder deine Schwangerschaft mitgeteilt hast, bist du bis vier Monate nach der Entbindung vor einer Kündigung sicher. Als Schwangere stehst du also unter Kündigungsschutz.

Du solltest das Gespräch mit deinem Arbeitgeber auch nutzen, um zu überlegen, ob du deine Ausbildungszeit verlängern oder verkürzen willst oder, ob du deine Ausbildung nach der Geburt evt. in Teilzeit weitermachen kannst.

3. Mutterschutz einplanen

Laut Mutterschutzgesetz bist du während der Mutterschutzfrist als schwangere Auszubildende ganz von der Ausbildung befreit:

  • Dein Anspruch auf den Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Geburt deines Kindes. Er steht allen schwangeren zu, du kannst aber selbst bestimmen, wie viel du vor der Geburt in Anspruch nimmst – sogar, ob du ihn überhaupt nutzen willst.
  • Der Schutz endet frühestens acht Wochen nach der Geburt, dein Arbeitgeber muss sich daran halten. Während dieser Zeit gilt für dich ein Beschäftigungsverbot. Eine Prüfung darfst du dennoch in diesen Wochen ablegen. Arbeit im Betrieb tätigen aber nicht. Einen Anspruch auf eine Verlängerung des Mutterschutzes hast du als Auszubildende auch.

4. Elternzeit nehmen

Am Ende solltest du dir auch Gedanken über die Elternzeit machen. Spätestens 7 Wochen vor dem Tag, an dem du deine Elternzeit beginnen willst, musst du sie deinem Betrieb schriftlich melden. Die Elternzeit gilt für bis zu drei Jahre für Vater und Mutter. Die Elternzeit ist aber nicht mit dem Elterngeld zu verwechseln. Das Elterngeld erhältst du nämlich für eine kürzere Zeit (mehr Informationen dazu später).

Was du als schwangere Auszubildende beachten solltest.

Nachdem du dich durch unseren Leitfaden gearbeitet hast, gibt es wahrscheinlich noch ein paar andere Fragen, die du, wenn du schwanger in der Ausbildung bist, haben wirst. Die wichtigsten beantworten wir hier.

Soll ich meine Ausbildung, weil ich schwanger bin, aussetzen oder gar abbrechen?

Ein Kind fordert viel Zeit und Aufmerksamkeit. Gekoppelt mit einer intensiven Ausbildung, kann es gut sein, dass dir alles über den Kopf wächst und du dir überlegst, ob du deine Ausbildung vielleicht doch abbrichst. Eine abgebrochene Ausbildung ist schließlich nicht das Ende der Welt. Aber es gibt auch andere Optionen, die dir ermöglichen würden, deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Wenn Ausbildung und Kind zu viel für dich werden, du die Ausbildung aber nicht abbrechen willst, dann wäre es sinnvoll, die Ausbildung ein Jahr auszusetzen und das Lehrjahr später nachzuholen.

Wenn du dich dafür entscheidest und du eine schulische Ausbildung machst, dann wirst du für das Schuljahr, in dem du in Mutterschutz und in Elternzeit bist, beurlaubt und kannst dann erst zum nächsten Schuljahr deine Ausbildung wieder anfangen. Die Ausbildung wird hierdurch verlängert, deine Prüfung verlegt und sie wird deshalb auch mehr Zeit brauchen.

Bevor du deine Ausbildung aussetzt, eine Verlängerung beantragst oder gar abbrichst, solltest du auch mal schauen, ob die Möglichkeit besteht, die Zeit deiner Ausbildung, um ein paar Monate zu verkürzen, damit du mit deiner Ausbildung bis zur Geburt fertig bist.

Frag deinen Betrieb oder deine Schule nach mehr Informationen und bespreche mit deinem Ausbilder, ob die Möglichkeit besteht, deine Prüfung nach vorne zu schieben.

Am besten wäre es für dich als Schwangere natürlich, wenn du deine Ausbildung von Anfang an in einem familienfreundlichen Betrieb machst. Hier haben wir die ein paar Unternehmen aufgelistet:

Diese Unternehmen bieten den Benefit Familienfreundlich:

Alle anzeigen

Was tun, wenn ich als Schwangere starke Beschwerden habe oder meine Arbeit in der Ausbildung nicht mehr machen kann?

Eine Schwangerschaft ist nicht ohne. Egal ob Übelkeit, Erbrechen oder Gliederschmerzen – Beschwerden kommen in einer Schwangerschaft gerne mal vor. Höre immer auf deinen Körper und wende dich immer als erstes an deinen Frauenarzt, wenn du schwanger bist und es dir schlecht geht.

Wenn du deine Arbeit im Ausbildungsbetrieb nicht mehr erledigen kannst, wirst du krankgeschrieben, wie eine ganz normale Auszubildende auch, und du erhältst weiterhin deine Ausbildungsvergütung durch deine Krankenkasse.

Du musst dir auch keine Sorgen um eine eventuelle Kündigung machen, erstens darf dir nicht wegen Krankheit gekündigt werden und zweitens stehst du in der Zeit deiner Schwangerschaft unter Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz besteht für dich als schwangere Auszubildende bis zu 4 Monate nach der Geburt deines Kindes.

Was mache ich, wenn die anderen Auszubildenden negativ auf meine Schwangerschaft reagieren?

Wenn deine Mitschüler oder Kollegen sich aufgrund der Schwangerschaft dir gegenüber negativ verhalten, dann sind oft Missverständnisse daran schuld. Viele wissen wahrscheinlich einfach nicht, wie sie mit einer schwangeren Auszubildenden umgehen sollen.

Deine Kollegen denken sich z. B. „warum muss ich das Regal für sie einräumen und sie darf Pause machen?” oder „Diese Kiste ist doch gar nicht so schwer, warum darf sie die nicht hochheben?”.

Suche deshalb das Gespräch mit den anderen Auszubildenden und nutze es, um dich bei ihnen für ihre Unterstützung zu bedanken und kläre sie über deine Einschränkungen und Beschwerden auf.

Lass dich aber hier nicht kleinkriegen. Du bist schwanger und das bringt nun mal Einschränkungen mit sich, die ernst zu nehmen sind. Wenn die negativen Äußerungen der anderen Auszubildenden zu viel werden, dann wende dich an deinen zuständigen Vorgesetzten im Betrieb.

Kann ich gekündigt werden, weil ich schwanger bin?

Egal wie dein Arbeitgeber oder deine Lehrer auf deine Schwangerschaft reagieren, das Gesetz ist auf deiner Seite. Besser gesagt: Das Mutterschutzgesetz schützt dich und dein Kind, wenn du in deiner Ausbildung schwanger bist.

Wie schon zuvor erwähnt, hast du von der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum 4. Monat nach der Geburt Kündigungsschutz. Eine Kündigung wirst du also nicht erhalten – auch nicht in der Probezeit deiner Ausbildung.

Falls deine Arbeit als Auszubildende im Betrieb nicht für schwangere geeignet oder gar gefährlich ist, erhältst du ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt von deinem Frauenarzt. Somit kann dir aufgrund der Schwangerschaft nicht gekündigt werden und du musst keine Arbeit machen, die für dein Kind oder dich als Schwangere gefährlich sein könnten.

Was, wenn ich keine Unterstützung von meinen Eltern erhalte?

Wenn du schwanger bist, wirst du wahrscheinlich Hilfe von anderen Menschen, z. B. von deinen Eltern, brauchen. Sollte es dazu kommen, dass du in deiner Schwangerschaft weder Unterstützung von deinem Partner noch von deinen Eltern oder anderen Familienangehörigen erhältst, dann hilft dir der Staat.

Du kannst, wenn du schwanger bist und auch nach der Geburt deines Kindes, z. B. einen Antrag auf die Berufsausbildungsbeihilfe stellen, falls das Geld knapp wird. Auch einen Antrag auf Sozialleistungen zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Kindergeld kannst du, wenn du schwanger bist oder ein Kind hast, stellen.

Das mag zwar alles sehr kompliziert klingen, aber es gibt viele Anlaufpunkte und Leistungen, die du als junge Mutter oder schwangere Auszubildende in Anspruch nehmen kannst und die dir Informationen bereitstellen, damit du die Hilfe während deiner Ausbildungszeit oder bei der Geburt erhältst, die du brauchst. Beispiele dieser Anlaufpunkte sind: Deine Krankenkasse, die Caritas oder die eigens dafür zuständigen Ämter.

Wie geht es nach der Schwangerschaft und Geburt weiter?

Der Tag der Geburt ist überstanden und dein Kind ist nun da: Glückwunsch! Genieße zuerst deine 8 Wochen Mutterschutz. Dann gibt es noch ein paar Entscheidungen, die du als junge Mutter treffen musst.

Teilzeit oder Vollzeit?

Als erstes solltest du dir überlegen, ob du während deiner Elternzeit, die Stunden deiner Ausbildung auf eine Teilzeitstelle reduzieren willst, denn das hat viele Vorteile.

Erstens kannst du dir mehr Zeit für die Erziehung deines Kindes nehmen und gleichzeitig weiter an deiner Ausbildung arbeiten. Außerdem bekommst du dann deine Teilzeit-Ausbildungsvergütung zusätzlich zum Elterngeld (mehr Informationen dazu später) und auch die Berufsausbildungsbeihilfe wird angerechnet, wenn du weniger Stunden arbeitest. Auch die Ausbildungslänge verlängert sich nicht zwingend mit einer Teilzeitbeschäftigung. Wenn du Glück hast, dann kriegst du die Ausbildung in der geplanten Ausbildungszeit fertig.

! TIPP

Wende dich an deinen Ausbilder, um deine Optionen, wie die Reduzierung deiner Stunden, zu besprechen.

Elterngeld

Als Auszubildende bekommst du wie alle anderen Arbeitnehmer mit Kind für einen Teil deiner Elternzeit auch Elterngeld. Deine Ausbildung musst du außerdem nicht unterbrechen, um Elterngeld zu bekommen – du kannst sogar bis zu 30 Stunden pro Woche im Betrieb arbeiten.

Dir stehen als Auszubildende mindestens 300 Euro Elterngeld zu. Normale Arbeitnehmer bekommen 65 Prozent des Netto-Einkommens als Elterngeld. Als Azubi verdienst du aber vielleicht sogar weniger. In diesem Fall weniger steigt dieser Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 Prozent an, je nachdem, wie viel weniger Geld du verdienst.

! Beispiel

Du erhältst eine Netto Ausbildungsvergütung in Höhe von 450 Euro. Da dieser Betrag weniger als 1.240 Euro ist, werden dir insgesamt 94,5 Prozent deines Einkommens als Elterngeld angerechnet. Das wären dann 425,25 Euro im Monat. Im Internet findest du genauere Informationen dazu, wie viel Elterngeld du erhalten würdest und wie der Prozentsatz genau funktioniert.

Seit 2015 hast du außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf das ElterngeldPlus zu stellen, welches den Zeitraum des Elterngelds verlängert. Durch die Verlängerung kannst du anstatt bis zu 14 Monate Elterngeld bis zu 28 Monate Elterngeld erhalten, allerdings erhältst du dann auch monatlich nur die Hälfte des dir zustehenden Elterngelds. Vor allem, wenn du deine Ausbildung um ein paar Monate verlängern musst, würde sich diese Variante lohnen.

Ausbildung, Schwangerschaft und Kind: Wie schaffe ich das alles?

Zuletzt geben wir hier noch ein paar Tipps, wie du Schwangerschaft, Ausbildung und Baby unter einen Hut kriegst:

  • Unterstützung durch deinen Partner und/oder deine Eltern während der Schwangerschaft ist wahrscheinlich das wichtigste für dich als schwangere Auszubildende. Wenn du hier keine Unterstützung erhältst, dann wende dich an staatliche Einrichtungen und Programme, die dir Informationen und Hilfen für dich und dein Kind bereitstellen.
  • Planung ist das A und O. Versuche dich so gut wie möglich auf alle wichtigen Szenarien vorzubereiten, sodass du, falls etwas schiefgeht, schnell handeln kannst. Und selbst wenn nicht alles nach Plan verläuft: keine Sorge! Atme tief ein und bewahre Ruhe, du schaffst das!
  • Vergiss nicht: Deine Ausbildung wird nicht ewig dauern und die Belastung, die du trägst, wird geringer, wenn du regulär arbeiten kannst, denn dann gibt es mehr Geld und die Zusatzbelastung durch das Lernen fällt weg. Erstelle dir einen Kalender, in dem du die Wochen bis zum Ende der Ausbildung abhaken kannst und feiere deine Meilensteine.

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

Los geht's