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Auszubildende – Rechte & Pflichten.

Auszubildende – Rechte & Pflichten.

Herzlichen Glückwunsch, du hast die Zusage für einen Ausbildungsplatz erhalten – und den Vertrag auch schon unterschrieben. Das ist der erste Meilenstein in deiner beruflichen Karriere. Wie erfolgreich diese wird, bestimmst du selbst. Damit ist aber nicht nur die mit Fleiß verbundene Leistung gemeint. Mit dem Beginn der Ausbildung machst du dir auch deine Rechte bewusst und willigst in Pflichten ein, die den Rahmen für eine gute Zusammenarbeit bilden. Festgelegt sind diese im Berufsbildungsgesetz und Jugendschutzgesetz sowie in der Ausbilder-Eignungsverordnung und Handwerksverordnung.

Deine Pflichten als Auszubildender.

Gehst du einen Ausbildungsvertrag ein, verpflichtest du dich, bestimmte Regeln einzuhalten. Deine Aufgabe ist es, dir dein Ausbildungsziel stets vor Augen zu halten. Dieses zu erreichen, sollte immer deine oberste Priorität sein. Demnach gilt es, der Lernpflicht nachzukommen – was bedeutet, dass du dich bemühst, den von dir gewählten Ausbildungsberuf zu erlernen. Und das nach besten Kräften, körperlich wie auch geistig.

Deine Pflichten – Du und der Betrieb.

Kannst du Geheimnisse für dich behalten? Das kann im Arbeitsleben sehr wichtig sein. Niemand veröffentlicht gerne sein Erfolgsrezept. Es gibt die Pflicht zur Verschwiegenheit, damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Unternehmen gut aufgehoben und vor allem sicher sind.

Die Sorgfaltspflicht sollte selbstverständlich für dich sein, ist aber auch noch mal im Berufsbildungsgesetz – kurz BBiG – festgelegt. Demnach ist es deine Pflicht, alle dir übertragenen Aufgaben sorgfältig und mit bestem Gewissen auszuführen. Dazu zählt auch der Ausbildungsnachweis, der ordnungsgemäß zu führen ist.

Als Auszubildender musst du Weisungen Folge leisten. Im Klartext bedeutet das, dass dir in deiner Ausbildung weisungsberechtigte Personen zugeteilt sind, von denen du Arbeitsaufträge entgegen nimmst, die zu erledigen sind.

Ebenso ist die Betriebsordnung einzuhalten. Schreibt der Arbeitgeber etwa ein Rauchverbot vor oder weist dich an, Schutzkleidung bei der Arbeit zu tragen, gilt es, diese Regeln ohne Widerspruch zu befolgen – für ein harmonisches Miteinander nur positiv.

Möchtest du einen guten Eindruck hinterlassen, ist es empfehlenswert, sich an die Bewahrungspflichten zu halten. Kommst du zum Beispiel während deiner Ausbildung mit bestimmten Materialien, Werkzeugen oder Maschinen in Berührung, hast du diese pfleglich zu behandeln – so schreibt es auch das BBiG vor.

Natürlich kommt es sicherlich auch mal vor, dass du krank wirst. Deshalb brauchst du kein schlechtes Gewissen haben, das ist menschlich. Jeder Arbeitgeber versteht, wenn du dich erholen musst, um Kraft zu tanken. Sollte der Fall eintreten, darfst du nur deine Krankheitsmeldung nicht vergessen. Zum einen hast du deine Abwesenheit vom Arbeitsplatz unverzüglich bei deinem Betrieb sowie der verantwortlichen Person zu melden und zum anderen ist eine ärztliche Bescheinigung fristgerecht einzureichen.

Deine Pflichten – Du und die Berufsschule.

Wirst du für Ausbildungsmaßnahmen wie beispielsweise externe Schulungen freigestellt, gilt die Teilnahmepflicht. Damit reicherst du nicht nur dein Wissen an, du trägst auch zum Unternehmenserfolg bei. Die Berufsschule, die du verpflichtet bist, zu besuchen, spielt dabei ebenso eine Rolle. In dem Zusammenhang sollte dir bewusst sein, dass die dort erbrachte Leistung nicht nur dafür gedacht ist, deine Eltern stolz zu machen. Auch dein Betrieb ist daran interessiert, weshalb du verpflichtet bist, Berufsschulzeugnisse deinem Ausbilder vorzulegen.

Deine Rechte als Auszubildender.

Genau wie du Pflichten während deiner Ausbildungszeit hast, hast du aber auch Rechte, auf die du dich berufen kannst, damit die Ausbildung für dich zufriedenstellend verläuft:

  • Angemessene Vergütung

  • Kostenlose Ausbildungsmittel

  • Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen

  • Arbeiten nur für das Ausbildungsziel

  • Besondere Kündigungsmöglichkeit

  • Auslandseinsatz

  • Anspruch auf ein Zeugnis

  • Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung

Recht auf Vergütung und Arbeitsmittel.

Wer fleißig ist, muss auch belohnt werden. Im Arbeitsleben passiert das über eine angemessene Vergütung. Daher hast du in deiner dualen Ausbildung das Recht auf ein monatliches Einkommen – Geld, welches vom Arbeitgeber auf dein Konto überwiesen wird.

Kostenlose Arbeitsmittel müssen dir in deiner Ausbildungszeit, auch für Zwischen- und Abschlussprüfungen, zur Verfügung gestellt werden, um das Erreichen deiner Ausbildungsziele zu gewähren.

Ausbildungsziel und Recht auf Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen.

Du arbeitest für dein Ausbildungsziel – die Bedeutung dessen ist dir bewusst. Und das sollte auch dein Arbeitgeber nicht vergessen. Erhältst du einen Arbeitsauftrag aus einem themenfremden Bereich, hast du daher das Recht, diesen abzulehnen.

Auf einen Auslandseinsatz hast du theoretisch keinen Rechtsanspruch, du kannst diesen Wunsch aber im Bewerbungsgespräch oder im Verlauf deiner Ausbildung äußern. Bist du dir mit deinem Arbeitgeber einig, zum Beispiel einige Zeit bei einem ausländischen Tochterunternehmen verbringen zu können, solltet ihr das schriftlich festhalten.

Ebenso ist der Betrieb deiner Wahl zur Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen verpflichtet – dazu zählen neben Ausbildungsmaßnahmen auch die Berufsschule sowie von der Schule festgelegte Aktivitäten wie beispielsweise Besichtigungen von anderen Betrieben.

Dein Recht auf ein Zeugnis.

Hast du deine Ausbildung abgeschlossen, hast du Anspruch auf ein Zeugnis. Das kann entweder allgemein gehalten sein oder auf dein Verlangen auch qualifizierte Aussagen treffen, beispielsweise zu deinem betrieblichen Verhalten und der Leistung.

Recht auf Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Wenn mindestens fünf Auszubildende inklusive vielleicht dir das 26. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder dein Arbeitgeber mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, habt ihr die Möglichkeit, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. So sieht es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Eure Aufgabe ist es dann, die Interessen eurer jungen Kollegen zu vertreten und ihr seid bei Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dabei, wenn es eine euch betreffende Angelegenheit zu regeln gibt.

Dein Recht auf Kündigung.

Im Berufsbildungsgesetz ist auch die besondere Kündigungsmöglichkeit definiert. Merkst du während der Ausbildung also, dass Beruf oder Arbeitgeber dir nicht passen, kannst du das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Übersicht.

Nutze unsere Übersicht zu den rechtlichen Regelungen, wie Ausbildungsvertrag und Arbeitszeit und starte optimal in deine Ausbildung:

Rechtliche Regelungen in der Ausbildung

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