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Arbeitszeiten in der Ausbildung.

Arbeitszeiten in der Ausbildung.

Die Dauer deines Arbeitstages in der Ausbildung ist gesetzlich genau geregelt. Wie die unterschiedlichen Regelungen für Volljährige und Minderjährige genau aussehen und wie es sich mit Überstunden verhält, verrät Azubi.de hier.

Arbeitszeiten und Pausen für Volljährige.

Arbeitszeit und Pausen.

In der Ausbildung ist die Dauer der Pausen- und Arbeitszeiten gesetzlich vorgeschrieben. Volljährige Auszubildende dürfen maximal 48 Stunden an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Außerdem darf deine Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden am Tag betragen.

Deine Pausenzeit ist abhängig von deiner Arbeitszeit:

  • Sechs bis neun Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause
  • Mehr als neun Stunden Arbeit: 45 Minuten Pause

Deine wöchentliche Arbeitszeit sollte bestenfalls im Ausbildungsvertrag vermerkt sein. Bevor du ihn unterschreibst, solltest du ihn dir also nochmal aufmerksam durchlesen.

Berufsschule.

Für die Berufsschule wirst du vom Arbeitgeber freigestellt und die Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet. Außerdem zählt die Strecke von der Schule zum Betrieb auch als Arbeitszeit, wenn du nach dem Unterricht noch arbeiten gehen solltest.

Arbeitszeiten unter 18.

Arbeitszeit und Pausen.

Bist du noch unter 18, dann werden deine Arbeitszeiten durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Du darfst dann eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten – erlaubt sind acht Stunden pro Tag an maximal fünf Tagen. Darüber hinaus darfst du nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, in einigen Bereichen gibt es hier jedoch Sonderregelungen.

Außerdem darfst du weder an Feiertagen noch am Wochenende arbeiten. Dabei gibt es auch hier Ausnahmen: Darfst du beispielsweise an einem Tag derselben oder der nachfolgenden Woche früher gehen, sind auch Einsätze an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen genehmigt.

Während der Arbeitszeit brauchst du natürlich auch mal eine Pause. Je nachdem, wie lange du arbeitest, hast du unterschiedliche Pausenzeiten:

  • Viereinhalb bis sechs Stunden: 30 Minuten Pause
  • Mehr als sechs Stunden: 60 Minuten Pause

Berufsschule.

Genau wie bei volljährigen Auszubildenden wirst du für die Berufsschule freigestellt. Außerdem wird dir die Unterrichtszeit als Arbeitszeit angerechnet:

  • Ein Schultag entspricht einem achtstündigen Arbeitstag

  • Eine Schulwoche (mind. 25 Stunden) entspricht einer 40-Stunden-Woche

Überstunden ab und an erlaubt.

In der Ausbildung sind Überstunden eigentlich nicht vorgesehen. In einigen Branchen sind Überstunden jedoch ganz normal. Vor allem in der Gastronomie werden die meisten Überstunden geleistet.

Fallen also trotzdem mal Überstunden an, müssen diese ausbezahlt werden oder du darfst sie „abfeiern“. Abfeiern bedeutet, dass du deine Überstunden gegen zusätzliche freie Tage austauschst.

Minusstunden sind ein No-Go.

Minusstunden sind in der Ausbildung nicht rechtens. Laut Berufsbildungsgesetz sind Auszubildende im Unternehmen beschäftigt, um einen Beruf zu lernen. Wirst du also nach Hause geschickt, weil es nicht viel zu tun gibt, dann zählt das als bezahlte Freistellung – und damit gibt es keine Minusstunden.

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