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Dein Ausbildungszeugnis.

Dein Ausbildungszeugnis.

Ähnlich wie dir in der Schule jedes Jahr ein Zeugnis ausgestellt wurde, erhältst du am Ende deiner Ausbildung auch ein Arbeitszeugnis von deinem Ausbildungsbetrieb. Was in dein Ausbildungszeugnis alles reingehört und welche Regeln und Tricks es gerade bei der Sprache zu beachten gibt, erfährst du hier!

Ausbildungszeugnis – was ist das?

Am Ende deiner Ausbildung hast du nach Paragraph 16 des Berufsbildungsgesetzes ein Recht auf ein Ausbildungszeugnis. In diesem werden die Inhalte deiner Ausbildung und deine Leistungen dokumentiert.

Dein Zeugnis sollte dabei ordentlich und sauber, frei von Rechtschreibfehlern, auf Firmenpapier gedruckt und nicht zusätzlich mit Anmerkungen oder Markierungen versehen sein. Außerdem sollte es von deinem direkten Ausbilder sowie einer weiteren Person, welche vertretungsberechtigt für Personalangelegenheiten ist, unterschrieben werden.

Bei deinem Ausbildungszeugnis kannst du zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis wählen. Beachte: Ohne eine Aufforderung deinerseits, dass du ein qualifiziertes Zeugnis erhalten willst, muss dir dein Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis ausstellen.

Unterschied einfaches und qualifiziertes Ausbildungszeugnis.

Das einfache Ausbildungszeugnis gleicht eher einer Bescheinigung für deine Ausbildung. Das heißt, es wird vermerkt, wie lange deine Ausbildung gedauert hat und welche Ausbildungsinhalte du kennen gelernt hast. Deine Leistungen und dein Verhalten werden in diesem jedoch nicht vermerkt.

Das ist beim qualifizierten Ausbildungszeugnis hingegen der Fall. In diesem finden sich nicht nur die Dauer und die Inhalte deiner Ausbildung, sondern es wird auch ausführlich vermerkt, welche Leistungen du erbracht hast und wie diese von deinem Ausbildungsbetrieb bewertet wurden. Außerdem steht hier dein Sozialverhalten im Mittelpunkt. Das heißt, es wird dargestellt, wie du deine Aufgaben erfüllt hast und welche persönliche Eigenschaften dich auszeichnen.

Sprache im Ausbildungszeugnis – aufpassen, was drinsteht!

Die Sprache im Ausbildungszeugnis hört sich oftmals etwas übertrieben und hochgestochen an und eigentlich immer positiv. Aber Achtung, nicht täuschen lassen! Die Sätze sind feststehende Formulierungen und stehen für bestimmte Noten. Außerdem gibt es auch kleine Signalwörter, die sehr entscheidend sind.

Hast du die Note sehr gut für bestimmte Leistungen erhalten, können zum Beispiel folgende Sätze in deinem Ausbildungszeugnis stehen:

  • hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

  • wir waren mit der Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.

  • hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.

  • wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden stets als höflicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.

Hast du die die Note gut für deine Arbeit erhalten, können wiederum zum Beispiel folgende Sätze in deinem Ausbildungszeugnis stehen:

  • hat die übertragen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

  • hat die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.

  • hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.

  • das Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei.

Du siehst, schon die kleine Veränderung eines Wortes kann eine ganze Note ausmachen!

Weitere Noten:

  • hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. (Note befriedigend)

  • hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note ausreichend)

  • hat die übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen/im Allgemeinen zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note mangelhaft)

  • hat sich bemüht, seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. (Note ungenügend)

Ausbildungszeugnis einfordern – so geht’s.

Im Idealfall wird dir dein Arbeitszeugnis direkt am Ende deiner Ausbildung ausgehändigt. Passiert das nicht, solltest du unbedingt dranbleiben, denn du hast ein Recht auf dein Ausbildungszeugnis! Und dein Arbeitgeber hat zwar keine gesetzliche Frist, in der er es herausgeben muss, aber er darf es auch nicht zurückhalten.

Wenn du dein Ausbildungszeugnis nicht sofort benötigst, kannst du noch zwei bis drei Wochen abwarten. Hast du nach dieser Zeit immer noch kein Ausbildungszeugnis gesehen, solltest du deinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis geltend machen. Forderst du dieses nämlich nicht ein, verlierst du sechs Wochen nach Ende deiner Ausbildung deinen Anspruch darauf!

Dein Zeugnis machst du geltend, indem du deinem Ausbildungsbetrieb eine schriftliche Erinnerung schickst und in dieser eine Zwei-Wochen-Frist setzt sowie mit einer Klage drohst.

Ein Beispiel für das Schreiben kann so aussehen:

Sehr geehrter Herr/Frau … (Name deines Ausbildungsleiters/in),

ich habe meine Ausbildung am … (Datum) beendet. Laut § 16 Berufsbildungsgesetz habe ich bei Beendigung der Ausbildung einen Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.

Da ich bis heute kein Zeugnis erhalten habe, es jedoch für eine erfolgreiche Bewerbung dringend benötige, bitte ich Sie, mir bis spätestens zum … (Datum zwei Wochen später) ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, sehe ich keine andere Möglichkeit, als meinen berechtigten Anspruch gerichtlich durchzusetzen und etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

(deine Unterschrift)

(falls du noch minderjährig bist, muss hier noch die Unterschrift deiner Eltern vermerkt sein)

Was tun bei einem schlechten Ausbildungszeugnis?

Du hältst dein Ausbildungszeugnis nun in den Händen, wirst aber das Gefühl nicht los, dass es doch nicht so gut ist, wie gedacht? Dann solltest du es dir noch einmal in Ruhe anschauen. Am besten du schlüsselst für dich selbst auf, welche Noten sich hinter welchen Phrasen verbergen. Hast du eine oder mehrere Textpassagen, bei welchen du dich ungerecht beurteilt fühlst, solltest du dagegen vorgehen.

Wichtig ist hierbei erstmal, das direkte Gespräch mit dem Verfasser deines Zeugnisses zu suchen. Generell hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Einblick in seine Personalakte zu erhalten. Am besten sprichst du deinen Ausbildungsbetreuer oder deinen Vorgesetzten direkt an. Gehe in dem Gespräch auf die Textpassagen ein, welche du als schlechte Bewertungen empfindest. Nenne Situationen aus deinem Ausbildungsalltag, zum Beispiel Gespräche mit Kollegen, welche belegen, dass deine Leistungen besser wahrgenommen wurden. Wichtig ist, dass du in dem Gespräch sachlich bleibst und nicht trotzig oder unhöflich wirst!

Hat der Verantwortliche kein Verständnis für dein Anliegen, kannst du eine weitere Person, zum Beispiel jemanden aus der Personalabteilung oder den Abteilungsleiter, hinzuziehen. Wird auch bei diesem Gespräch keine Einigung erreicht, kannst du dich an das Arbeitsgericht vor Ort wenden.

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

Los geht's