Zum Hauptinhalt
Freie Ausbildungsplätze 2024
Karriere-Check
Vorlagen
Stellenmarkt

Steuererklärung im dualen Studium: Lohnt sich das?

Steuererklärung im dualen Studium: Lohnt sich das?

Ein großer Vorteil des dualen Studiums: ganz klar, das Gehalt. Aber wie sieht das eigentlich mit den Steuern aus? Kannst du dir vielleicht sogar Geld zurückholen? Alles zum Thema Steuererklärung und Werbungskosten als dualer Student findest du hier.

Wer kann Ausbildungskosten von der Steuer absetzen?

Laut der aktuellen Rechtslage ist jeder berechtigt, seine Ausbildungskosten steuerlich abzusetzen – egal ob Erstausbildung oder jede weitere. Unterschiede gibt es erst dann, wenn es darum geht, ob die Ausbildungskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten einzuschätzen sind.

Sonderausgaben vs. Werbungskosten.

Da du sowohl in der dualen Ausbildung als auch im dualen Studium Geld verdienst, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um ein Ausbildungsdienstverhältnis. Das bedeutet, dass du der normalen Besteuerung unterliegst und somit auch alle Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen darfst. Handelt es sich jedoch um eine schulische Ausbildung, kannst du deine Kosten „nur“ als Sonderausgaben bis 6.000 Euro absetzen. Werbungskosten hingegen können unbegrenzt geltend gemacht werden und lassen sich gegebenenfalls sogar mit ins nächste Jahr nehmen.

How to Steuererklärung.

Auch wenn du im dualen Studium vergütet wirst, entstehen natürlich gleichzeitig Kosten, die du finanzieren musst – entweder durch Fahrtwege, Verpflegungsmehraufwand, Fachliteratur oder Studiengebühren. All das kann als Werbungskosten abgesetzt werden und wirkt somit steuermindernd. Den Überblick über alle Ausgaben zu behalten, kann ganz schön schwierig sein, deshalb verrechnet das Finanzamt automatisch eine Pauschale von 1000 Euro. Wenn du über diesen Betrag kommst, musst du deine Ausgaben belegen. Es ist also wichtig zu wissen, wie welche Kosten abgesetzt werden können:

Studiengebühren.

Du musst Studiengebühren für dein duales Studium abdrücken? Dann kannst du diese genauso wie Semester-, Prüfungs- und Zulassungsgebühren als Werbungskosten geltend machen. Übrigens kannst du auch deine Bewerbungskosten für deine Ausbildung angeben, das sind pauschal 2,50 Euro für jede Online-Bewerbung und 8,50 Euro für jede Bewerbungsmappe.

Bildungskredit.

Logischerweise kannst du deinen Bildungskredit an sich nicht absetzen – aber die Schuldzinsen. Diese Regelung gilt auch, wenn du erst anfängst, das Darlehen nach deinem Abschluss zurückzuzahlen.

Wohnungskosten.

Nicht nur für duale Studenten ist es möglich, die Kosten für die Mietwohnung steuerlich abzusetzen. Auch Azubis dürfen das. Dafür gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Miete als Sonderausgaben: Eigentlich kannst du als dualer Student nur deine Ausbildungskosten als Sonderausgaben angeben. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch festgelegt, dass die Kosten für das Studentenzimmer auch anerkannt werden – Zweitwohnsitz hin oder her.

  • Miete als Werbungskosten: Befindet sich beispielsweise deine Hochschule an einem anderen Ort als dein Erstwohnsitz, kannst du dir die Übernachtungskosten anrechnen lassen – das bedeutet, dass du Miete, Nebenkosten und Mehraufwendungen für die Verpflegung abrechnen darfst. Aber nur dann, wenn du als Erstwohnsitz kein kostenloses Zimmer bei deinen Eltern hast! Die Miete bei deinen Eltern sollte dabei nicht unter 75 Prozent der ortsüblichen Mietkosten liegen.

  • Wenn du wegen deiner Ausbildung in einen anderen Ort ziehst, kannst du Umzugskosten auch steuerlich geltend machen. Für Singles sind es bis zu 820 Euro pro Umzug, für Verheiratete oder Alleinerziehende sogar 1.639 Euro.

Fahrtkosten.

Die Wege zu deiner Hochschule kannst du als Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte absetzen. Hierfür gibt es pro Entfernungskilometer 30 Cent. Fährst du mit den Öffentlichen, kannst du auch diese Kosten, bis zu 4500 Euro im Jahr, in der Steuererklärung geltend machen. Auch die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb kannst du abzusetzen. Die Kosten je Kilometer zählen dann als Dienstreise. Wichtig ist hier aber zu beachten, dass es sich um Entfernungskilometer handelt. Wohnst du beispielsweise 10 km von deinem Ausbildungsort entfernt, darfst nur den Hin- oder Rückweg angeben (10 km), aber nicht beide Wege zusammen (20 km).

Verpflegungskosten.

Deine Ausbildungsunternehmen schickt dich in der Praxisphase auf Dienstreise? Sehr cool! Doch was, wenn dein Chef die Kosten für Übernachtung und Verpflegung nicht übernimmt? Sehr uncool!

Ist dies jedoch nun mal die Realität, dann kannst du für eine Dienstreise, die länger als acht Stunden dauert, 12 Euro als Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Du bist länger als acht Stunden unterwegs? Dann gibt es 24 Euro – und pro An- und Abreisetag generell nochmal 12 Euro obendrauf.

Für Auslandsaufenthalte kannst du sogar einen noch höhere Verpflegungsmehraufwand angeben, die Sätze unterscheiden sich aber von Land zu Land. Da lohnt sich ein Blick in die entsprechenden Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Kontoführungsgebühren.

Ein Konto bei einer Bank zu haben, ist mittlerweile ganz normal. Dabei fallen aber in aller Regel Kosten für die Kontoführung an und die kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Die Pauschale von 16 Euro kannst du in der Anlage N angeben.

Berufskleidung.

Bei manchen Ausbildungsberufen kann es sein, dass du dir Kleidung speziell für den Beruf kaufen musst. Die Kosten dafür darfst du in deiner Steuererklärung angeben. Einzige Bedingung ist, dass du diese Kleidung ausschließlich in deinem Beruf tragen kannst. Dazu zählen beispielsweise Kittel für Chemielabore, allgemeiner Arbeitsschutz oder Uniformen.

Weitere Werbungskosten.

Auch Fachliteratur, Bürobedarf oder Semestertickets können abgesetzt werden. Für deinen PC oder Laptop gilt das auch, seit 2021 darfst du sogar die Anschaffungskosten komplett im Jahr der Anschaffung absetzen. Nutzt du die Geräte allerdings auch privat, darfst du sie meist nur zu 50 Prozent abschreiben. Letztendlich kannst du also versuchen, so gut wie alles, was zum dualen Studium gehört, steuerlich anrechnen zu lassen.

Alles sehr verwirrend und du weißt nicht, was du wo in deiner Steuererklärung angeben sollst? Ein Steuerberater ist bei dualen Studenten meistens gar nicht notwendig. Wende dich am besten an deine Eltern, einen Lohnsteuerhilfeverein oder nutzte den kostenlosen Service von Steuerstudies. Dort lernst du anhand vieler Beispiele deine Steuererklärung als Student eigenständig anzufertigen. Die ausgefüllten Steuerformulare kannst du als Vorlage verwenden!

Verlustvortrag geltend machen.

Vor allem wenn du in dein duales Studium startest, kann es sein, dass erstmal einige Kosten anfallen: Der Umzug in eine neue Stadt, das Anschaffen deiner Fachliteratur und natürlich jede Menge Fahrtkosten. Dadurch kannst du sogar erstmal mehr Ausgaben als Einkommen haben!

Immerhin merkt sich das Finanzamt diesen Verlust und verrechnet ihn mit deinem Einkommen im nächsten Jahr. Aber nur, wenn du eine Steuererklärung abgibst – hier ein kleines Beispiel.

Angenommen du startest im Oktober in dein duales Studium und verdienst pro Monat 800 Euro. Für dein Studium musst du allerdings in eine neue Stadt ziehen, dir einen Laptop sowie Berufskleidung kaufen:

  • Fahrtkosten ÖPNV: 900 Euro
  • Umzugskosten: 820 Euro
  • Berufskleidung: 300 Euro
  • Laptop: 880 Euro

Dann würden deine Ausgaben (2900 Euro) deine Einnahmen (2400 Euro) übersteigen und du könntest einen Verlustvortrag geltend machen. Die restlichen 600 Euro würden dir im nächsten Jahr von deinem Einkommen abgezogen werden.

BAföG-Anspruch dank der Steuererklärung?

Wie du sicherlich bereits in unserem Artikel zum Thema BAföG gelesen hast, kommen viele duale Studenten mit ihrem Gehalt über die Höchstverdienstgrenze. Um doch noch BAföG zu beziehen, lohnt es sich aber, eine Steuererklärung auszufüllen – denn wenn deine Werbungskosten sehr hoch ausfallen, fällt dein letztendliches Bruttogehalt vielleicht sogar unter die Höchstverdienstgrenze.

Hier ein Beispiel:

Brutto-Jahresgehalt: 8400 Euro

Werbungskosten: -4800 Euro

Endgehalt: 3600 Euro = BAföG-berechtigt

Wenn du deinen Steuerbescheid zurückbekommst und tatsächlich förderungsfähig bist, dann reichst du diesen einfach beim BAföG-Amt ein und bekommst nachträglich noch eine Förderung. Ka-Ching!

Check-Box für deine Steuererklärung.

  • Alle Belege aufgehoben?
  • Ist deine Erstwohnung kostenfrei oder zahlst du mindestens zehn Prozent der Miete und Nebenkosten?
  • BAföG-Anspruch gecheckt?

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

Los geht's