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8 Tipps für den Arbeitsvertrag im dualen Studium.

8 Tipps für den Arbeitsvertrag im dualen Studium.

Du hast im Vorstellungsgespräch überzeugt und die Zusage für ein duales Studium bekommen! Jetzt fehlt nur noch deine Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag. Damit du genau weißt, was drin sein muss, gibt dir Azubi.de hier einen kleinen Crashkurs zum Thema Arbeitsvertrag im dualen Studium.

Unter Vertrag genommen: Vertragsdauer.

In deinem Arbeitsvertrag für das duale Studium müssen auf jeden Fall der Beginn und die Dauer bis zum Abschluss festgehalten sein. Das heißt also, dass der Vertrag die Regelstudienzeit festhält und regelt, wie lange du überziehen darfst.

Außerdem sollten im Vertrag folgende Fragen geklärt werden:

  • Was passiert, wenn du die Abschlussprüfung nicht schaffst? Verlängert sich der Vertrag dann bis zur Wiederholungsprüfung? Oder endet das Vertragsverhältnis automatisch?

  • Was ist, wenn du die Berufsausbildung vor dem Bachelor abschließen solltest? Bleibt der Vertrag bestehen? Bekommst du einen neuen?

Trial and Error: Probezeit.

Gemäß dem geltenden Arbeitsrecht kann dein Arbeitgeber in einem praxisintegrierten Studium eine Probezeit von maximal sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen im Arbeitsvertrag vermerken.

Im ausbildungsintegrierten Studium gilt wiederum das Berufsbildungsgesetz. Somit darf die Probezeit höchstens vier Monate betragen und es gibt keine Kündigungsfrist.

Style und das Geld: Die Vergütung.

In deinem Arbeitsvertrag sind auch die Vergütung sowie weitere monetäre Zahlung geregelt. Mit dem Gehalt läuft es oft folgendermaßen:

a) Ausbildungsintegriert: Absolvierst du eine Berufsausbildung während des Studiums, bekommst du das entsprechende Azubi-Gehalt. Dieses steigt von Jahr zu Jahr.

b) Studierst du mit vertiefter Praxis, dann musst du das Entgelt mit dem Arbeitgeber frei verhandeln. Hier spielen vor allem das Bundesland, die Branche sowie die Größe des Unternehmens eine Rolle. Es kann auch sein, dass du nur während der Praxisphasen ein Gehalt bekommst.

Studierst du an einer privaten Hochschule, die Studiengebühren verlangt, sollte auch dieser Aspekt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Während viele Unternehmen von vornherein die Gebühren übernehmen, solltest du im Zweifel lieber nochmal nachfragen.

Work it: Theorie- und Praxisphasen.

Praxis.

Die Praxisphasen führst du natürlich in der Regel im Betrieb durch. Daher sollten in diesem Punkt Angaben zur Arbeitszeit gemacht werden. Je nachdem, ob du im Block- oder Wochenmodell studierst, unterscheidet sich die Arbeitszeit. Bist du drei Monate am Stück im Unternehmen, erwartet dich meistens eine 40-Stunden-Woche. Im Wochenmodell bist du drei Tage im Betrieb und zwei Tage an der Hochschule. Die Arbeitszeit muss hier also individueller geregelt werden.

Theorie.

Über die Theoriephasen gibt der Arbeitsvertrag nur bedingt Auskunft. So kannst du maximal dazu aufgefordert werden, die Seminare, Vorlesungen und Projektarbeiten tatsächlich zu besuchen und mitzumachen. Dafür gibt es ja aber die entsprechende Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule, insofern hat der Punkt im Arbeitsvertrag auch nichts weiter zu suchen.

Auf und davon: Urlaub.

Als Student in einem dualen Studium hast du Anspruch auf Urlaub, der dir während der Praxisphasen genehmigt werden muss. Während duale Studenten eines ausbildungsintegriertem Studiums Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, also mindestens 24 Tage im Jahr haben, kann sich bei praxisintegrierten Studenten der Anspruch unter Umständen halbieren, da du im Prinzip ja „nur“ eine Art Werkstudent bist.

Du vs. Unternehmen: Rechte und Pflichten.

In einem ausbildungsintegrierten dualen Studium hast du im Unternehmen Azubi-Status. Demnach hast du die gleichen Rechte und Pflichten.

Im praxisintegriertem Studium bist du Werkstudent. Der Vertrag zwischen dir und dem Unternehmen kann deshalb freier gestaltet werden. Du solltest dir die Klauseln also sehr aufmerksam durchlesen.

Aber natürlich nicht nur du hast Rechte und Pflichten. Dein Arbeitgeber muss dir zum Beispiel die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die du in den Praxisphasen benötigst, es muss für eine gute Betreuung gesorgt werden und am Ende des dualen Studiums hast du das Recht auf ein Zeugnis.

Independence Day: Kündigung und Rückzahlungsklausel.

Da das Unternehmen mit dem dualen Studium in deine Arbeitskraft investiert, kann es sein, dass die Firma Schadensersatz von dir verlangt, wenn du entweder vorzeitig kündigst oder aber ein Arbeitsangebot nach dem Abschluss nicht annimmst. Dafür gibt es die Rückzahlungsklausel. Diese muss die folgenden Punkte abdecken:

  • Höhe und Art der Rückzahlung
  • Regelung über das Arbeitsverhältnis nach Abschluss
  • Bindungsdauer nach dem Abschluss
  • Wann wer kündigen kann und warum

Natürlich kann es immer mal sein, dass es mit dir und dem Unternehmen nicht klappt. Hier ein Auszug einiger Klauseln, wann das Vertragsverhältnis gekündigt werden kann:

  • Beiderseits aus einem wichtigen Grund
  • Wenn du vom Studium ausgeschlossen worden bist
  • Wenn du das duale Studium aufgeben möchtest und einer anderen Tätigkeit nachgehen willst

Beachte: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen!

Sollte dein Arbeitsvertrag jedoch vom Unternehmen wegen Betriebsaufgabe gelöst werden, dann ist dein Arbeitgeber verpflichtet, sich rechtzeitig um eine neue Ausbildungsstätte für dich zu bemühen.

Extras: Sonstige Vereinbarungen.

In diesem Punkt werden alle weiteren Vereinbarungen festgehalten, die du mit dem Unternehmen getroffen hast. Solche Zusatzvereinbarungen können zum Beispiel sein, ob du den Dienstwagen auch privat nutzen darfst, welche Weiterbildungskosten übernommen werden oder aber, dass du Betriebsgeheimnisse nicht ausplaudern darfst. Damit diese Vereinbarungen rechtswirksam werden, müssen sie auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

Los geht's