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BAföG in der Ausbildung

BAföG in der Ausbildung

Oma und Opa haben schon Recht, wenn sie den Spruch „Lehrjahre sind keine Herrenjahre!“ bringen. Damit ist gemeint, dass man in der Ausbildung manchmal zwar schon erstes eigenes Geld verdient, dieses aber nicht unbedingt üppig ausfällt. Damit du während deiner Ausbildung jedoch nicht am Hungertuch nagen musst, hast du die Möglichkeit, BAföG zu beantragen, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Falls du noch keinen Plan hast, was das genau ist und wie es funktioniert, erklären wir dir BAföG hier.

Was ist BAföG?

Die Abkürzung BAföG leitet sich von dem Wort Bundesausbildungsförderungsgesetz ab. Dieses Gesetz regelt in Deutschland die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden. Das heißt, wenn deine Eltern nicht genug Geld haben, um dich in der Ausbildung zu unterstützen, kannst du finanzielle Hilfe vom Staat erhalten.

Wer bekommt BAföG?

Du kannst BAföG beantragen, wenn du

  • nach der 10. Klasse weiterhin auf eine gemeinbildende Schule gehst. Dazu gehören Fachschulen, Berufsfachschulen, Akademien und Hochschulen.

  • ein duales Studium absolvierst.

  • in deiner ersten Ausbildung bist.

  • bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre bist.

Machst du eine duale Ausbildung oder bist älter als 30 Jahre alt, kannst du kein BAföG beantragen, aber eventuell Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Wie viel Schüler-BAföG kann ich erhalten?

Die Höhe des BAföGs richtet sich nach mehreren Faktoren und wird immer individuell berechnet!

Ein sehr wichtiger Punkt ist, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder einen eigenen Haushalt führst. Wohnst du schon alleine, kommt es darauf an, ob du für deine Ausbildung aus- oder umziehen musstest, weil der Ausbildungsbetrieb sich weiter weg befindet und du nicht jeden Tag pendeln kannst, oder andere Gründe für eine eigene Wohnung vorliegen, wie zum Beispiel eine eigene Familie.

Wohnst du noch bei deinen Eltern, beträgt der monatliche BAföG-Höchstsatz 480 Euro. Führst du schon einen eigenen Haushalt, kannst du sogar bis zu 781 Euro im Monat erhalten. Können dich deine Eltern oder dein Partner bzw. deine Partnerin bei den Kosten für die Wohnung unterstützen, wird dieser Betrag wieder vom BAföG abgezogen (Stand: 2022/23).

Auch ist es entscheidend, ob du eine Kranken- oder Pflegeversicherung hast und selbst oder bei deinen Eltern mitversichert bist. Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag beträgt 122 Euro monatlich. Somit liegt der BAfög-Höchstsatz bei 903 Euro monatlich, wenn du nicht mehr bei denen Eltern wohnst.

Hast du eigene Kinder, die noch unter 10 Jahre alt sind, kann es sein, dass du einen Kinderbetreuungs-Zuschlag in Höhe von 150 Euro für jedes Kind erhältst.

BAföG-Anspruch während der Corona-Pandemie

Viele Schüler fragten sich, ob ihr BAFöG verlängert wird, wenn ihre Bildungsstätte und/oder ihr Betrieb wegen des Corona-Virus geschlossen waren und sich dadurch ihre Ausbildungszeit verlängert.

Folgende Regelungen galten:

  • Alle bereits bewilligten BAföG-Anträge wurden weiter umgesetzt, auch wenn die Schule oder der Ausbildungsbetrieb geschlossen waren oder der Beginn des Ausbildungszeitraumes sich veränderte.

  • Schüler, die zum Sommersemester 2020 erstmals BAföG beziehen sollten, erhielten ihr Geld zum vorgesehenen Datum.

Rechenbeispiel zum Schüler-BAföG

Sofia ist 17 Jahre alt und macht eine Ausbildung zur kaufmännischen Angestellten. Da ihre Berufsfachschule drei Autostunden von der Wohnung ihrer Eltern entfernt liegt, ist Sofia von zuhause ausgezogen und wohnt nun in einem Wohnheim. Sofia ist noch bei ihren Eltern kranken- und pflegeversichert. Sofias Mama ist Hausfrau, ihr Papa Beamter. Zusätzlich hat Sofia zwei jüngere Geschwister, die beide noch in die Schule gehen.

Für den BAföG-Antrag müssen Sofias Eltern ihr monatliches Brutto-Einkommen der letzten zwei Jahre angeben. Von dem Einkommen der Eltern zieht das BAföG-Amt nun verschiedene Kosten und Freibeträge ab und errechnet damit einen Anrechnungsbetrag des Elterneinkommens, bei Sofia sind das 50 Euro.

Da Sofia außerhalb ihres Elternhauses wohnt und Berufsfachschülerin ist, hat sie laut BAföG einen Grundbedarf von 632 Euro. Von diesem Grundbetrag wird jetzt noch der Anrechnungsbetrag des Elterneinkommens abgezogen. Damit erhält Sofia einen monatlichen Förderungsbetrag von 582 Euro.

Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen?

Nein, Schüler und Schülerinnen müssen BAföG nicht zurückzahlen. Studenten hingegen schon: Nach ungefähr fünf Jahren wird die Hälfte vom BAföG fällig, jedoch nicht mehr als 10.010 Euro.

Wie bekommt man BAföG?

Möchtest du BAföG erhalten, musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen bekommst du beim BAföG-Amt. Zu diesem Antrag gehören verschiedene Formulare, die du und deine Eltern oder dein Partner bzw. deine Partnerin ausfüllen müssen. Außerdem musst du verschiedene Auskünfte über deine Situation, zum Beispiel zu deinem Vermögen und deinem Gehalt, bei deiner Bank und deinem Arbeitgeber einholen.

Auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung erhältst du alle Informationen rund um die Antragsstellung.

In jedem Fall lohnt es sich, sich beim BAföG-Amt zu erkundigen, ob man Anspruch auf BAföG hat, und einen Antrag auszufüllen, weil die Förderung immer individuell geregelt wird.

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

Los geht's