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Wohngeld in der Ausbildung

Wohngeld in der Ausbildung

Gerade am Anfang einer Ausbildung sind Auszubildende oft nicht in der Lage, sich selbst finanziell zu versorgen. Dinge, die man im Elternhaus noch als selbstverständlich erachtet hat, können nun zur echten Belastungsprobe werden – vor allem für das Portemonnaie. Dazu gehört unter anderem auch die Miete für die eigenen vier Wände. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen wird dir hier von staatlicher Seite mittels Wohngeld unter die Arme gegriffen.

Wohngeld – was ist das?

Wohngeld ist eine Form der staatlichen Unterstützung. Die Idee dahinter ist, bedürftigen Bürgern Hilfestellung in Form von Zuschüssen zu den finanziellen Aufwendungen für ihren Wohnraum zu geben.

Das Wohngeld stellt dabei sicher, dass den Anspruchsberechtigten ein angemessenes und gegebenenfalls auch familiengerechtes Wohnen ermöglicht wird. Die Anspruchsberechtigung hängt hier von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder

  • Gesamteinkommen des Haushalts

  • Mietkosten

Den Antrag auf Wohngeld stellt man bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Gemeinde.

Bekomme ich als Azubi Wohngeld?

Um die Frage nach Wohngeldanspruch gleich zu Beginn zu beantworten: Nein, du bekommst als Azubi in der Regel kein Wohngeld.

Das liegt daran, dass du grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast – unabhängig davon, ob du sie beantragt hast oder nicht.

Sollte dein Antrag auf Berufsausbildungshilfe bereits abgelehnt worden sein, weil du oder deine Eltern zu viel verdienen, hast du leider dennoch keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wann bin ich von dieser Regelung ausgenommen?

Du kannst als Azubi nur dann Wohngeld beantragen, wenn dir Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach nicht zusteht.

Das ist meist dann der Fall, wenn du entweder bereits deine zweite Ausbildung absolvierst oder einen staatlich nicht anerkannten Beruf erlernst.

Außerdem musst du über 18 Jahre alt sein und darfst nicht mehr zu Hause wohnen.

Wohngeld in einer schulischen Ausbildung.

Im Gegensatz zu Auszubildenden in einer beruflichen Ausbildung, hast du in einer schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, dafür kannst du aber versuchen, BAföG zu beantragen.

Obwohl der Antrag oft nicht genehmigt wird, ist es ein notwendiger Schritt, um im Folgenden Wohngeld beantragen zu können.

Neben Wohngeld, BAB oder BAföG hast du Möglichkeit, weitere Unterstützung zu erhalten, die deine schulische Ausbildung finanziert.

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

Los geht's