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Nach der Ausbildung – wie geht’s weiter?

Nach der Ausbildung – wie geht’s weiter?

Eine Ausbildung dauert (zum Glück) nicht ewig. Aber was kommt danach? Sobald du fertig bist, gibt es viele Möglichkeiten für deine berufliche Laufbahn – wenn das mal keine guten Nachrichten sind! Wir helfen dir bei der Orientierung.

Übernahme – Starte im Beruf durch.

Die Ausbildung hat dir gut gefallen und jetzt möchtest du direkt im Beruf durchstarten – wenn du in deinem Ausbildungsbetrieb bleiben möchtest, dein Chef aber nicht von sich aus auf dich zukommt, solltest du spätestens ein halbes Jahr vor Ende das offene Gespräch suchen. Die Chancen für eine Übernahme stehen keinesfalls schlecht: Etwa zwei Drittel der ehemaligen Azubis werden von ihrem Lehrbetrieb übernommen, ob unbefristet oder befristet.

Übernahme nach der Ausbildung.

NACH DER AUSBILDUNG ANTEIL
Unbefristete Übernahme 39 %
Befristete Übernahme 28 %
Ausbildungsbetrieb auf eigenen Wunsch verlassen 22 %
Betriebsbedingt nicht übernommen 11 %

Quelle: BIBB-Qualifizierungspanel 2014.

Letztendlich spielt vor allem die Größe deines Ausbildungsunternehmens eine Rolle. So sollte es nicht überraschend sein, dass du in einem großen Unternehmen bessere Karten hast, übernommen zu werden, als in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen.

Arbeitslosenmeldung nach der Ausbildung.

Nicht bei allen Azubis klappt es mit der Übernahme. Etwa jeder Fünfte verließ 2013 den Ausbildungsbetrieb auf eigenen Wunsch. Während einige einfach die Firma wechseln wollen, hängen andere eine Weiterbildung oder ein Studium an die Ausbildung an oder absolvieren eine Ausbildung in einem komplett anderen Beruf.

Manchmal werden Auszubildende aber auch einfach betriebsbedingt nicht übernommen. Auch wenn 11 Prozent erstmal nicht nach viel klingt, ist eine ungewollte Arbeitslosigkeit doch erstmal ein Schock.

Wenn auch du nach deiner Berufsausbildung keine Aussicht auf eine Übernahme hast, heißt es jetzt, schnell aktiv werden, um woanders unterzukommen. Bereits vor Ausbildungsende lohnt es sich, Bewerbungen zu schreiben. Außerdem hast du einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das heißt, eine genaue Beschreibung deiner Tätigkeiten sollte im Zeugnis enthalten sein.

Außerdem solltest du dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Da du dich während der Ausbildung in einem sogenannten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindest, hast du damit automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld I für ein Jahr – ganz gleich, ob deine Ausbildung zwei oder drei Jahre gedauert hat. Du bekommst dann rund 60 Prozent deiner Ausbildungsvergütung bezahlt.

Wenn dir deine Ausbildung eh nicht reicht, dann lass dich weiterbilden!

Starte mit einer Weiterbildung durch.

Die Ausbildung war ja ganz nett. Aber du möchtest noch höher hinaus. Gute Nachrichten: Eine abgeschlossene Ausbildung qualifiziert dich nicht nur für den Arbeitsmarkt, sondern auch für Seminare und Lehrgänge, die dich fachlich und persönlich weiterentwickeln. Eine Weiterbildung bringt viele Vorteile mit sich:

  • höheres Gehalt
  • mehr Know-how
  • neue Perspektiven durch mehr Verantwortung im Job
  • Sprung in die Selbstständigkeit
  • Möglichkeit zum Studium ohne Abitur dank Meisterprüfung

Weiterbildungen gibt es für jede Richtung. Hier jedoch einige Klassiker:

BEREICH MÖGLICHE WEITERBILDUNGEN
Kaufmännisch Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Handelsfachwirt/in
Handwerklich Meisterprüfung, Betriebswirt/in im Handwerk
Sozialwesen Erzieher/in (z. B. für Sozialpädagogische Assistenten / Kinderpfleger)

Schließt du die Weiterbildung direkt an deine abgeschlossene Ausbildung an, kann das finanziell herausfordernd sein. Finanzielle Unterstützung bekommst du während deiner Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durch das Aufstiegs-BAföG oder Kredite.

Auf ins (duale) Studium!

Wenn du Abitur oder Fachabi hast, kannst du an die Ausbildung ein themenrelevantes Studium anhängen. Wenn du deinen Job nicht komplett aufgeben möchtest, kommt vielleicht ein Fernstudium oder ein duales Studium für dich infrage. Egal, ob du dich für ein „normales“ oder ein duales Studium bewirbst, auf dem Arbeitsmarkt bist du als Studienabsolvent sehr gefragt – nicht zuletzt, da du bereits praktische Berufserfahrung besitzt und somit für eine Führungsposition geeignet bist.

In einigen Fällen berechtigt jedoch auch eine abgeschlossene Berufsausbildung zu einem Hochschulstudium. So kannst du auch ohne Abitur studieren. Drei Möglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Du nimmst ein fachbezogenes Studium nach mehrjähriger Berufserfahrung auf. In der Regel warten dann jedoch Eignungsprüfungen vor der Immatrikulation auf dich.

  • Eine Handwerksausbildung inklusive Meisterbrief berechtigt an einigen Hochschulen zum Studium.

  • Kaufleute mit einem Abschluss als staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in erhalten mit dem Abschluss der Weiterbildung die Hochschulzugangsberechtigung. Manchmal werden die erbrachten Leistungen anerkannt, sodass du nicht unbedingt als Erstsemestler starten musst.

Letztendlich entscheidet jedoch die Hochschule. Es lohnt also, sich bei der Hochschulberatung genauer zu informieren.

Nach der Ausbildung ab ins Ausland.

Wenn der Berufseinstieg nach der Ausbildung oder das Studium noch etwas auf sich warten lassen, kannst du die Zeit mit einem Auslandsaufenthalt überbrücken. Ganz gleich, ob du nun einige Monate oder ein ganzes Jahr ins Ausland gehst, du sammelst wertvolle Erfahrungen, lernst neue Leute kennen und erweiterst so deine sozialen Kompetenzen. Dein Lebenslauf kann mit einem Auslandsaufenthalt nur stärker werden!

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

Los geht's