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Mit dem Aufstiegs-BAföG hoch hinaus

Mit dem Aufstiegs-BAföG hoch hinaus

Nach deiner Ausbildung strebst du noch eine Weiterbildung an? Betriebswirt, Techniker oder Meister wird man nicht nebenbei. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt dich deshalb finanziell. Was genau gefördert wird und wie man es bekommt, erfährst du hier.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG hieß vor dem 01. August 2016 noch Meister-BAföG. Das verbesserte Aufstiegs-BAföG regelt die staatliche Unterstützung einer Fort- und Weiterbildung, welche dich die Karriereleiter aufsteigen lässt. Aber auch Studienabbrecher/innen und Menschen, die sich beruflich neu- und umorientieren möchten, werden neue Perspektiven geboten.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Du kannst grundsätzlich Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn du einen dieser Fortbildungsabschlüsse anstrebst:

Auch vergleichbare Qualifikationen können anerkannt sein. Frag hierfür am besten bei der zuständigen Behörde in deinem Bundesland nach.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung, wie zum Beispiel Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in, oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Neu ist zudem, dass auch Studienabbrecher, Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss (aber mit Berufspraxis) und Absolventen eines Bachelorstudiums Aufstiegs-BAföG beantragen können, wenn sie eine Aufstiegsqualifizierung anstreben.

Die Förderung kommt also leider nicht für dich in Frage, wenn du:

  • gerade in deiner ersten Ausbildung bist, es sei denn, es handelt sich um eine doppelt qualifizierende Erstausbildung. Versuche dann am besten „normales“ BAföG zu beantragen.
  • bereits ein Masterstudium abgeschlossen hast.

Im Gegensatz zum normalen BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG außerdem keine Altersbeschränkung, sodass auch eine Ausbildung mit 30+ gefördert werden kann.

Was fördert das Aufstiegs-BAföG?

Gefördert werden Fortbildungen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Dabei ist es egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder im Fernlehrgang deiner Ausbildung nachgehst. Während Teilzeitmaßnahmen nicht länger als vier Jahre dauern dürfen, sollten Vollzeitkurse maximal drei Jahre dauern.

Auch mediengestützte Lehrgänge werden gefördert, wenn sie durch Präsenzunterricht oder andere Kommunikationswege ergänzt werden. Außerdem müssen regelmäßige Erfolgskontrollen Teil des Lehrgangs sein.

Wie wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig und gliedert sich in zwei Teile. Zum einen bekommst du einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50 Prozent werden dir als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt.

Zuschuss

Für deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhältst du eine Finanzierung in Höhe deiner tatsächlichen Gebühren, aber maximal bis 15.000 Euro.

Die Materialkosten für dein Meisterprüfungsprojekt sind sehr hoch? Dann wird auch hierfür die Hälfte der Kosten bis höchstens 2.000 Euro übernommen.

Quelle: BMBF

Darlehen

Die Differenz zwischen maximalem Förderbetrag und dem Zuschussanteil wird durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW abgedeckt. Du kannst dabei selbst festlegen, in welchem Umfang du vom Angebot Gebrauch machst. Wenn du dich nicht verschulden möchtest und genügend Rücklagen hast, um die Zeit der Ausbildung zu überbrücken, kannst du das Angebot auch ablehnen.

Hast du die Abschlussprüfung bestanden, kannst du einen Antrag stellen, damit dir 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen werden.

Zwei Jahre nach deiner Fortbildung fängst du dann an, das Geld zurückzuzahlen. Du hast dann zehn Jahre Zeit, das Darlehen mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro abzubezahlen.

Zuschläge

Zusätzlich zu deiner Förderung kannst du außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro monatlich bekommen, vorausgesetzt das Kind ist unter zehn Jahren alt und du bist alleinerziehend.

Nimmst du an einem Vollzeitkurs teil, kannst du auch einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser orientiert sich einerseits an deiner Familiengröße und andererseits an deinem Einkommen und Vermögen. Auch hier setzt sich das Angebot aus einem Zuschuss und einem Darlehen zusammen.

Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG?

Der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag beträgt für alleinstehende Personen 963 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • Grundbedarf
  • Wohnbedarf
  • Erhöhungsbetrag
  • eventuellen Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung
Bedarfssatz
Grundbedarf 421 €
Wohnpauschale 360 €
KV-Zuschlag 94 €
PV-Zuschlag 28 €
Erhöhungsbetrag für Antragstellenden 60 €
Bedarfssatz 963 €

Quelle: BMBF

Allgemeine Tipps zum Aufstiegs-BAföG

  • Nimm nur an Lehrgängen zertifizierter Anbieter teil.
  • Stelle deinen Antrag etwa drei bis vier Monate vor Ausbildungsbeginn.
  • Überlege dir genau, ob du das Darlehen annehmen möchtest.
  • Vergewissere dich, ob dir der Kinderbetreuungszuschlag oder der Unterhaltsbeitrag zustehen.

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