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Ausbildung verkürzen – so geht's.

Ausbildung verkürzen – so geht's.

Hast du vor deiner Ausbildung schon gearbeitet, einen höheren Schulabschluss erreicht oder eine andere Ausbildung angefangen, hast du gute Chancen, deine Ausbildung zu verkürzen. Welche Fristen, Regeln und Besonderheiten es zu beachten gilt, kannst du hier nachlesen.

Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen.

Die Dauer für deine Ausbildung ist gesetzlich geregelt und wird in der Ausbildungsordnung der anerkannten Ausbildungsberufe verbindlich festgelegt. Dabei kann die Ausbildungsdauer je nach Ausbildungsart zwischen einem und dreieinhalb Jahren variieren.

Bringst du in deine Ausbildung jedoch bestimmte Vorkenntnisse mit, kannst du zusammen mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung stellen.

Zu diesen Vorkenntnissen gehören:

Schulische Vorbildung.

Hast du vor deiner Ausbildung länger die Schulbank gedrückt und einen höheren Abschluss erworben, kannst du dir die Zeit für deine Schulbildung auf deine Ausbildungszeit anrechnen lassen.

Absolvierst du eine Ausbildung, für welche ein Hauptschulabschluss vorgesehen ist, du aber einen Realschulabschluss hast, kannst du deine Ausbildung um bis zu sechs Monate verkürzen. Hast du in deiner Schulausbildung das Abitur oder die Fachhochschulreife erworben, hast du gute Chancen, deine Ausbildung um ein Jahr zu verkürzen.

Die Länge der Verkürzung variiert hierbei nach Art der Ausbildung sowie deinem Abschluss und erworbenen Fächerkenntnissen. Jedoch hast du mit einem höheren Schulabschluss keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt.

Vorausgegangene Ausbildung.

Eine weitere Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen, ist dir die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Du hast zum Beispiel eine Ausbildung zum/zur Techniker/in der Elektrotechnik angefangen, merkst aber nach einem Jahr, dass dir die Ausbildung nicht so liegt und du viel lieber Kraftfahrzeugmechatroniker/in werden möchtest. Da diese Ausbildung noch einmal vier Jahre dauert, kannst du dir jedoch deine Vorkenntnisse der ersten Ausbildung auf deine neue Ausbildung anrechnen lassen. So hast du die Möglichkeit, deine neue Ausbildung zum Beispiel um ein Jahr zu verkürzen.

Beachte aber: Nicht jede angefangene Erstausbildung lässt sich auch auf die Folgeausbildung anrechnen! Hast du zum Beispiel eine Friseur-Ausbildung angefangen und merkst aber, dass dich doch eine Ausbildung zum/zur Industriemechaniker/in mehr reizt, wird es schwierig werden, dir die Inhalte deiner Friseurausbildung auf deine neue Ausbildung anrechnen zu lassen. Das heißt, nur vorherige Ausbildungen in einem verwandten Beruf können angerechnet werden.

Sehr gute Leistungen.

Erzielst du sehr gute Leistungen in der Berufsschule und in der Praxis, kannst du deine Ausbildung auch durch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung verkürzen. Dafür müssen deine Schulnoten über einem Notendurchschnitt von 2,49 liegen und auch in deinen praktischen Ausbildungsleistungen sollte dein Schnitt besser als 2,49 sein. Durch diese überdurchschnittlichen Leistungen hast du die Chance, früher zu deiner Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Mit der bestandenen Prüfung endet auch deine Ausbildungszeit, eine Änderung der Prüfungszeit im Ausbildungsvertrag ist deswegen nicht notwendig.

Wichtig ist hierfür, dass du den Antrag zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zusammen mit der Bestätigung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule einreichst. Wichtig ist hierbei die Fristen zu beachten: Frühester Termin für die Winterprüfung ist bis spätestens zum 20. August des jeweiligen Jahres. Für die Sommerprüfung gilt der Zeitraum zwischen dem Erhalt des Winterzeugnisses und dem 20. Februar des jeweiligen Jahres.

Erste Berufserfahrungen.

Aber auch erste berufliche Erfahrungen in einem Fachgebiet können sich in deiner Ausbildung auszahlen. Hast du zum Beispiel während deiner Schulzeit gekellnert und dadurch gemerkt, dass dich die Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/frau interessiert, kannst du versuchen, die Kellner-Zeit anrechnen zu lassen.

Wichtig: Du musst nachweisen, dass du mindestens das 1,5-fache der Zeit, welche als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen bist, in welchem du die Prüfung ablegen willst. Willst du also deine Kellner-Zeit auf die Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/frau anrechnen lassen, musst du mindestens vier Jahre und sechs Monate Berufspraxis nachweisen, da die Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/frau insgesamt drei Jahre dauert. Das 1,5-fache der Ausbildungszeit beträgt damit vier Jahre und sechs Monate.

Mindestausbildungszeit beachten.

Möchtest du deine Ausbildung verkürzen, können auch mehrere Voraussetzungen, wie zum Beispiel ein höherer Schulabschluss und eine vorangegangene Ausbildung, miteinander kombiniert werden. Beim Antrag auf die Verkürzung musst du jedoch darauf achten, dass die festgelegte Mindestausbildungszeit nicht unterschritten wird. Jede Ausbildung hat nämlich eine festgelegte Regelausbildungszeit und eine Mindestausbildungszeit.

Bei einer Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren muss die Mindestausbildungszeit 2 Jahre betragen. Das heißt, die Ausbildung darf maximal um 1,5 Jahre verkürzt werden. Genauso bei einer Regelausbildungszeit von 3 Jahren: Hier muss die Mindestausbildungszeit 1,5 Jahre betragen. Bei einer Regelausbildungszeit von 2 Jahren musst du mindestens ein Jahr in deiner Fachrichtung ausgebildet werden.

Die Ausbildung zum/zur Verkäufer/in hat zum Beispiel eine festgesetzte Regelausbildungszeit von zwei Jahre. Die Mindestausbildungszeit ist in dieser Ausbildung auf ein Jahr festgelegt. Das heißt, deine Ausbildung zum/zur Verkäufer/in kannst du maximal um ein Jahr verkürzen.

Verkürzung beantragen.

Um deine Ausbildung zu verkürzen, musst du zusammen mit deinem Ausbildungsunternehmen einen Antrag auf Verkürzung stellen. Diesen hat dein Ausbildungsunternehmen meist schon zur Hand. Der Antrag wird bei der zuständigen Stellen, wie die Industrie- oder Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder einer Kammer der freien Berufe, eingereicht. Welche Kammer für deine Ausbildung zuständig ist, kannst du ganz leicht anhand des Stempels auf deinem Ausbildungsvertrag ablesen.

Fristen beachten!

Am besten stellst du deinen Antrag auf Verkürzung direkt bei Vertragsabschluss deines Ausbildungsvertrages. Dadurch wird der Antrag auf eine Verkürzung in deinem Ausbildungsvertrag vermerkt.

Eine weitere Möglichkeit ist auch, den Antrag auf Verkürzung während deiner Ausbildung zu stellen. Hierbei muss der Antrag jedoch spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende beantragt werden. Die Frist ist der 20. November für die folgende Sommerprüfung und der 20. Mai, wenn du deine Abschlussprüfung im Winter machen möchtest. Außerdem muss dein Ausbildungsvertrag abgeändert und das neue Ausbildungsende damit vertraglich festgehalten werden.

Zusammenfassung.

Hier findest du eine Zusammenfassung, wie du die Ausbildung verkürzen kannst und welche Fristen sowie Rahmenbedingungen es gibt:

Tipps Ausbildung verkürzen

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