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Teilzeitausbildung

Teilzeitausbildung

Wenn für dich eine Ausbildung in Vollzeit nicht in Frage kommt, weil du zum Beispiel alleinerziehend bist oder einen Angehörigen pflegst, kannst du eine Teilzeitausbildung in Betracht ziehen. Diese Möglichkeit besteht für alle angehenden Azubis, solange der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Azubi.de informiert dich über dieses Ausbildungsmodell und zeigt dir, wie auch du deine Ausbildung in Teilzeit absolvieren kannst.

Was ist eine Teilzeitausbildung?

Kinder, pflegebedürftige Angehörige, körperliche Einschränkungen – es gibt viele Gründe, die eine Ausbildung erschweren können. Damit du aber trotzdem erfolgreich an einer dualen Ausbildung teilnehmen kannst, gibt es die Variante der Teilzeitausbildung. Diese Form der schnellen Ausbildung ist fest im Berufsbildungsgesetz verankert. Und das Beste: du hast am Ende einen vollwertigen Abschluss in der Tasche!

Wer kann überhaupt eine Ausbildung in Teilzeit machen?

Gute Nachrichten: Nach dem neuen § 7a im Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann jeder Auszubildende seine Ausbildung in Teilzeit absolvieren.

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Varianten der Teilzeitausbildung

In einer Teilzeitausbildung absolvierst du zwischen 20 und 30 Wochenstunden im Ausbildungsbetrieb. Während der Berufsschulunterricht zu den normalen Zeiten und in vollem Umfang stattfindet, sprichst du mit deinem Ausbilder individuell ab, wann du die Arbeitsstunden ableistest. Du hast folgende Möglichkeiten:

  • Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Damit sich die Ausbildungsdauer nicht verändert, musst du mindestens 25 Stunden pro Woche (inklusive Berufsschule) im Unternehmen verbringen.

  • Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungszeit: Hier arbeitest du mindestens 20 Stunden die Woche (inklusive der Berufsschule). Die Ausbildungsgesamtdauer verlängert sich dann circa um ein halbes Jahr.

Wie beantragt man eine Teilzeitausbildung?

Hast du dich mit deinem Ausbildungsbetrieb auf eine Ausbildung in Teilzeit geeinigt, müsst ihr gemeinsam bei der zuständigen Handwerks-, Industrie- oder Landwirtschaftskammer einen Antrag stellen. Dieser muss schriftlich eingereicht werden. Alle weiteren Vereinbarungen, wie zum Beispiel deine wöchentliche Arbeitszeit, haltet ihr im Ausbildungsvertrag fest.

Wie steht es um Gehalt und Urlaub während der Teilzeitausbildung?

Rein rechtlich gesehen gibt es während einer Teilzeitberufsausbildung keine festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Das BBiG rät, dass das Gehalt möglichst dem einer Vollzeitstelle entsprechen soll. Meist wird die Vergütung dann an deine tatsächlich geleisteten Stunden im Unternehmen angepasst.

Doch auch während der Teilzeitausbildung gibt es weitere finanzielle Unterstützung, die dir zur Verfügung steht. So kannst du auch als Teilzeitazubi einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen. Bist du bereits Mama oder Papa, erhältst du monatlich Kindergeld von der Familienkasse. Auch Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld kannst du beantragen, wenn du weitere finanzielle Unterstützung während der Teilzeitausbildung benötigst.

Falls du befürchtest, als Teilzeitazubi weniger Urlaub zu bekommen, können wir dich auch beruhigen: Du hast den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitauszubildender. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass nur deine tägliche Ausbildungszeit reduziert wurde. Wenn du aber an weniger Wochentagen im Betrieb bist, reduziert sich der Urlaubsanspruch in der Regel auch anteilig.

In welchen Ausbildungsberufen ist eine Teilzeitausbildung möglich?

Prinzipiell ist eine Teilzeitberufsausbildung in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich. In manchen Branchen ist es eventuell schwieriger umzusetzen, dass du nicht täglich die volle Stundenzahl im Betrieb bist – z. B. wenn du Kundentermine hast oder auf eine Baustelle musst. Hier ist es vielleicht besser, deine Ausbildung mit der vollen Stundenzahl pro Tag, aber eben an weniger Tagen in der Woche zu absolvieren.

Vor allem in diesen Bereichen und Berufen gibt es Ausbildungsplätze in Teilzeit:

Welche Vorteile bietet eine Ausbildung in Teilzeit?

  • Du kannst die Ausbildung mit der Familie vereinbaren.

  • Du kannst nebenbei noch einem Job nachgehen.

  • Hast du deine Ausbildung beispielsweise durch Elternzeit unterbrechen müssen, kannst du sie danach in Teilzeit fortsetzen.

  • Die Chancengleichheit wird gewahrt.

  • Du hast am Ende deiner Ausbildung einen vollwertigen Abschluss in der Tasche.

Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten!

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